Sicherheits­informa­tionen für Elektro­fahrräder – Empfehlungen für den Inhalt

Bedingungen für digitale Betriebsanleitung
Die EU-Maschinenverordnung (VO 1230/2023) trifft Festlegungen hinsichtlich der Bereitstellung einer digitalen Betriebsanleitung für Elektrofahrräder. Grundsätzlich kann nun eine Betriebsanleitung in digitaler Form bereitgestellt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in Kapitel II, Artikel 10, Abschnitt (7) der Maschinenverordnung beschrieben. Da ein Elektrofahrrad für die Benutzung durch nichtprofessionelle Nutzende vorgesehen ist, müssen Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme und dessen sichere Verwendung wesentlich sind, in Papierform bereitgestellt werden.

Der Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde aktualisiert (Edition 2.3) und enthält in § 255 nun ebenfalls Festlegungen zu digitalen Betriebsanleitungen und der damit einher gehenden Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsinformationen in Papierform.
Empfehlungen zu Inhalt und Ausgestaltung
Sowohl in der Maschinenverordnung (VO 1230/2023) als auch im Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) sind keine weitergehenden spezifischen Anforderungen zum Inhalt der Sicherheitsinformationen enthalten. Daher wurde vom ZIV – Die Fahrradindustrie gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen sowie der Gesellschaft für Technische Kommunikation – tekom Deutschland e.V., velotech.de GmbH und Zedler – Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit GmbH das Dokument «Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder» erarbeitet.

Darin sind Empfehlungen für den Inhalt und die Ausgestaltung einer Sicherheitsinformation in Papierform für Elektrofahrräder enthalten. Es handelt sich um eine unverbindliche Empfehlung ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Das Dokument kann als Vorlage für Erstellung von Sicherheitsinformationen durch Elektrofahrradhersteller dienen.

Die Sicherheitsinformationen in Papierform und die digitale Betriebsanleitung sind dabei als ein Dokument anzusehen, das in zwei Medien bereitgestellt wird. Beide Dokumente müssen durch die Nutzenden gelesen und beachtet werden.

Der Inhalt wurden auf Basis der normativen Anforderungen an Betriebsanleitungen in der DIN EN 15194:2017 «Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC» festgelegt. Es obliegt dem jeweiligen Inverkehrbringer eines Elektrofahrrades zu überprüfen, ob auf Basis der eigenen Gefährdungsbeurteilung weitere Angaben für das spezifische Produkt notwendig sind.
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